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Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft
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April 5, 2022

Im Ausland geborenes Kind zweier US-Staatsbürger

Ein Kind, das außerhalb der Vereinigten Staaten oder deren Territorien geboren wird und dessen beide Elternteile Bürger der Vereinigten Staaten sind, hat Anspruch auf die amerikanische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt einer der Elternteile war vor der Geburt des Kindes in den Vereinigten Staaten oder deren Territorien ansässig. (Keine spezifische Zeitdauer erforderlich.)

Am oder nach dem 14. November 1986 im Ausland geborenes Kind, wenn ein Elternteil US-Staatsbürger ist und ein Elternteil kein US-Staatsbürger ist

Ein Kind, das außerhalb der Vereinigten Staaten geboren ist, dessen einer Elternteil US-Staatsbürger ist, während der andere Elternteil kein US-Staatsbürger ist, kann Anspruch auf Staatsbürgerschaft haben, vorausgesetzt der Elternteil, der US-Staatsbürger ist, war in den Vereinigten Staaten oder deren Territorien für fünf Jahre physisch anwesend, davon mindestens zwei Jahre ab dem 14. Lebensjahr. Diese Dauer der physischen Anwesenheit* muss vor der Geburt des Kindes stattgefunden haben.

Zwischen 24. Dezember 1952 und 13. November 1986 im Ausland geborenes Kind, wenn ein Elternteil US-Staatsbürger ist und ein Elternteil kein US-Staatsbürger ist

Ein Kind, das außerhalb der Vereinigten Staaten geboren ist, dessen einer Elternteil US- Staatsbürger ist, während der andere Elternteil kein US-Staatsbürger ist, kann Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft haben, vorausgesetzt der Elternteil, der US-Staatsbürger ist, war in den Vereinigten Staaten oder deren Territorien für zehn Jahre physisch anwesend, davon mindestens fünf Jahre ab dem Alter von 14. Lebensjahr.

Uneheliches Kind einer Mutter, die US-Staatsbürgerin ist

Ein außerhalb der Vereinigten Staaten geborenes, uneheliches Kind einer Mutter, die US-Staatsbürgerin ist, hat Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt die Mutter war vor der Geburt ihres Kindes für mindestens ein Jahr durchgehend in den Vereinigten Staaten physisch anwesend.

Uneheliches Kind eines Vaters, der US-Staatsbürger ist

Ein außerhalb der Vereinigten Staaten geborenes Kind eines Vaters, der US-Staatsbürger ist und der mit der nichtamerikanischen Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, hat Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt der Vater war für die in den vorangehenden Absätzen für eheliche Kinder eines US-Staatsbürgers und eines nicht US-Staatsbürgers festgelegte Zeitdauer vor oder nach dem 14. November 1986 in den Vereinigten Staaten physisch anwesend; und sofern folgendes erfüllt ist:

  • Der Vater muss eine beeidigte Aussage unterzeichnen, in der er sich bereit erklärt, das Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres finanziell zu unterstützen; und
  • Eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • der Vater erkennt die Vaterschaft in schriftlicher Form an; oder
    • das Kind wird gemäß den örtlich geltenden Gesetzen legitimiert; oder
    • die Vaterschaft wird vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes von einem zuständigen Gericht festgestellt; und
  • Die ausländische Mutter unterzeichnet in Anwesenheit eines Konsularbeauftragten eine „eidesstattliche Erklärung zur Feststellung der Vaterschaft des Kindes“.

*Physische Anwesenheit

Dies ist die Zeit, in der der Elternteil tatsächlich physisch in den Vereinigten Staaten anwesend war, nicht nur dort seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Demgemäß werden jegliche Reisen ausserhalb der Vereinigten Staaten, einschließlich Urlaubsaufenthalte, ausgenommen. Falls vorhanden, müssen alte Reisepässe als Nachweis vorgelegt werden. Falls keine alten Reisepässe vorhanden sind, sind möglicherweise andere Nachweise erforderlich.
Zur Beachtung: Zeiträume, die im Dienst des Militärs oder der Regierung etc. der Vereinigten Staaten im Ausland verbracht wurden, können zum Zweck der Übertragung der Staatsbürgerschaft als physische Anwesenheit gerechnet werden. Auch Zeiten, die als Angehöriger einer Person, die im Dienste der Regierung oder des Militärs der Vereinigten Staaten steht, im Ausland verbracht wurden, können als physische Anwesenheit angerechnet werden. Als Nachweis können Militärunterlagen verlangt werden.

Wenn der Elternteil nicht die Erfordernisse für die Übertragung der Staatsbürgerschaft auf das Kind erfüllt

Wenn das Kind keinen Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft hat und in den Vereinigten Staaten ansässig werden will, benötigt das Kind ein Einwanderungsvisum, es sei denn, es erfüllt die im nächsten Absatz angeführten Kriterien für eine Einbürgerung.

Erwerb der Staatsbürgerschaft durch die Grosseltern

Unabhängig davon, ob das Kind beabsichtigt, in den Vereinigten Staaten ansässig zu werden, besteht ein alternatives Verfahren für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft. Wenn das Kind unter 18 Jahren alt ist und einen Grosselternteil hat, der die Voraussetzungen bezüglich der physischen Anwesenheit wie oben beschrieben erfüllt, kann das Kind im Rahmen des Immigration and Nationality Technical Corrections Act von 1994 (Gesetz über Technische Korrekturen zum Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht) für eine beschleunigte Einbürgerung infrage kommen. Obwohl das Kind keinen Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft durch Geburt hat, kann es mittels dieses Verfahrens die US-Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangen, ohne davor in den Vereinigten Staaten ansässig werden zu müssen. Es ist jedoch erforderlich, dass das Kind zum Zwecke der Einbürgerung in die Vereinigten Staaten reist und davor sämtliche Anträge und Unterlagen eingereicht und bewilligt wurden. Genauere Information über Staatsbürgerschaft durch die Großeltern/Citizenship through parents/grandparents (English only) ist auf der USCIS Webseite verfügbar.