Flag

An official website of the United States government

Austrian-American Partnership Fund
29 MINUTEN LESEZEIT
Oktober 24, 2023

Austrian-American Partnership Fund

HINWEIS: Wir aktualisieren derzeit die Richtlinien des Austrian-American Partnership Fund.

Bitte informieren Sie sich am 30. November über die nächsten Fördermöglichkeiten und die neuen Antragsfristen.

Austrian-American Partnership Fund

Der „Austrian-American Partnership Fund (AAPF)“ fördert Zusammenarbeit und Dialog zwischen österreichischen und US-amerikanischen NGOs, Non-Profit-Organisationen, akademischen Einrichtungen, Schulen, Berufsverbänden sowie Kunst- und Kulturorganisationen. Ziel des AAPF ist es, die Kooperation zwischen ÖsterreicherInnen und AmerikanerInnen in Bildungs-, Kultur- und Berufsbelangen auszubauen, insbesondere unter Jugendlichen.

Der Austrian-American Partnership Fund nimmt Anträge auf Förderung von Projekten aus folgenden Themenbereichen entgegen:

  • Globale Themen: Förderung von Dialog und Diskussion über Themen in beiderseitigem Anliegen und Interesse, wie etwa Diversität, Gleichberechtigung, Inklusion und Barrierefreiheit (DEIA – Diversity, Equity, Inclusion, and Accessibility), Medienkompetenz und Cybersecurity, Handels- und Wirtschaftspolitik, Energie, Entrepreneurship und Innovation, Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus, Menschenrechte und transatlantische Kooperation.
  • Klima und Umwelt: Unterstützung gemeinsamer Umweltanliegen wie etwa die Bekämpfung des Klimawandels, Schutz der Natur und begrenzter natürlicher Ressourcen, die Gewährleistung von Wassersicherheit, die Verringerung schädlicher Umweltbelastungen, die Förderung von Resilienz und die Bekämpfung illegalen Wildtierhandels.
  • Lernen über die USA: Förderung der Amerikastudien in Österreich und Vertiefung des Gesamtverständnisses für die Vereinigten Staaten von Amerika, auch mittels Bildungsaustausch. Förderung des Verständnisses für die USA unter österreichischen Jugendlichen mithilfe von neuen und kreativen Projekten, die Erfahrungslernen und innovative Techniken nutzen.
  • Amerikanische Kunst: Präsentation von aufstrebenden amerikanischen MusikerInnen, SchriftstellerInnen, FilmemacherInnen und anderen Kunstschaffenden, deren Werk bisher in Österreich noch nicht gezeigt wurde oder die noch nicht in Österreich aufgetreten sind.

Wer kann teilnehmen?

Die Public Diplomacy Section der US-Botschaft in Österreich begrüßt Projekte, die Zusammenarbeit und Dialog zwischen österreichischen und US-amerikanischen NGOs, Non-Profit-Organisationen, akademischen Einrichtungen, Schulen, Berufsverbänden, Kunst- und Kulturorganisationen sowie Universitätsangehörigen und anderen beruflich qualifizierten Personen fördern. AntragstellerInnen müssen über ein nachweisliches Maß an Fachwissen verfügen sowie über die Fähigkeit, mit amerikanischen AnsprechpartnerInnen zusammenzuarbeiten, um den Austausch in den Bereichen Bildung, Arbeit und Kultur zu entwickeln oder weiter auszubauen und den Dialog und die Partnerschaft zwischen den Vereinigten Staaten und Österreich zu fördern. Bewerbungen von Organisationen, die bisher keine Förderung seitens der US-Botschaft erhalten haben, sind besonders willkommen.

Anträge auf Unterstützung liegen in der Regel zwischen 1.000 und 10.000 US-Dollar, die maximale Fördersumme durch die Botschaft beträgt 25.000 US-Dollar. Co-Sponsoring durch zusätzliche Finanzierungsquellen ist wünschenswert.

Einreichfristen und Auswahlverfahren

Einreichfristen für Projektvorschläge sind: 15. Februar, 15. Mai, 15. Juli und 15. November. Da das Auswahlverfahren bis zu zwei Monate dauern kann, sollten AntragstellerInnen entsprechend planen. In Ausnahmefällen, wenn die Vorlaufzeit eines Projekts für diese Einreichfristen zu kurz ist, werden Anträge auch nach Fristablauf entgegengenommen.

Projektvorschläge müssen ein Unterstützungsschreiben eines US-Partners – entweder einer berechtigten Einzelperson oder einer Organisation – enthalten, in dem die Bereitschaft zur Teilnahme an dem Projekt bestätigt wird. Die Anträge werden von einem Auswahlkomitee der US-Botschaft geprüft, wobei Projekte, die den Kriterien der Botschaft in Bezug auf Diversität, Gleichberechtigung, Inklusion und Barrierefreiheit entsprechen, besonders erwünscht sind.

Anträge werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Der Projektvorschlag fällt unter einen der eingangs genannten Themenbereiche: Globale Themen, Klima & Umwelt, Lernen über die USA, amerikanische Kunst.
  • Das Projektbudget ist gut aufgeschlüsselt, detailliert und angemessen und enthält keine Budgetposten für „diverse Ausgaben“, Speisen, alkoholische Getränke oder Unterhaltung/Entertainment. Projektvorschläge ohne ein klares und detailliertes Budget werden nicht berücksichtigt.
  • Aus dem Projektvorschlag geht klar hervor, dass die österreichischen und amerikanischen Personen und/oder Organisationen über erforderliches Fachwissen, Kompetenz und Kapazitäten zur Durchführung des Projekts verfügen.
  • Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Partnerschaften zwischen österreichischen und amerikanischen Personen, Organisationen und/oder Institutionen.
  • Das Projektthema und die Umsetzung sind innovativ, die vorgeschlagenen Projektaktivitäten konkret und detailliert, ein Ablaufplan liegt bei.
  • Das Projekt legt klar fest, wie die AntragstellerInnen Output und Ergebnisse während der Projektumsetzung mittels quantitativer und qualitativer Beurteilungsmethoden evaluieren und messen werden.

Folgende Arten von Projekten werden nicht gefördert:

  • Anträge von Organisationen und Einzelpersonen, die den oben genannten Kriterien für Förderungswürdigkeit nicht entsprechen
  • Projekte in Zusammenhang mit parteipolitischen, humanitären oder karitativen Aktivitäten
  • Konferenzen außerhalb Österreichs und private Auslandsreisen
  • Kommerzielle Projekte und gewerbliche Tätigkeiten
  • Fundraising und Spendensammelaktionen
  • Durchführung oder Publizierung wissenschaftlicher Forschung
  • Projekte, die in erster Linie der institutionellen Entwicklung der antragstellenden Organisation dienen

Bewerbungsanleitung für finanzielle Unterstützung im Rahmen des Austrian-American Partnership Fund

WICHTIG: Ausschließlich vollständige, in Englisch abgefasste Anträge werden vom Auswahlkomitee der US-Botschaft geprüft. Anträge müssen dem unter den Punkten 1–3 beschriebenen Format entsprechen.

Standard Formular 424: Alle Bewerbungen müssen die Formulare Application for Federal Assistance (SF-424; Ausfüllhilfe für SF-424), Budget Information for Non-Construction Programs (SF-424A; Ausfüllhilfe für SF-424A) und Assurances for Non-Construction Programs (SF-424B; Ausfüllhilfe für SF-424B) beinhalten, die alle zum Download bereitstehen. Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus, und schicken Sie diese zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten sowie den unten angeführten benötigten Informationen, als elektronische Anhänge an ViennaGrants@state.gov.

Bitte beachten Sie, dass das Formular SF-424A Budget Information for Non-Construction Programs zusätzlich zu einem vollständigen Budget, wie unter Punkt 2.4. angegeben, auszufüllen ist.


Anleitung zum Ausfüllen des Application for Federal Assistance Formulars (SF-424)

1. Unique Entity Identifier (UEI) für Organisationen und Registrierung beim System for Award Management (SAM)      

Am 4. April 2022 wurde der in der gesamten US-Bundesregierung verwendete “unique entity identifier” von der DUNS-Nummer auf die Unique Entity ID (generiert von SAM.gov) umgestellt.

Organisationen, die sich um Fördermittel bewerben, müssen eine Unique Entity ID (UEI) beantragen und sich beim System for Award Management (SAM) unter SAM.gov registrieren. Die Registrierung bei SAM ist erforderlich, um Fördermittel zu erhalten.

Die Unique Entity ID ist eine 12-stellige alphanumerische ID, die Organisationen von SAM.gov zugewiesen wird.

Im Zuge dieser Umstellung wurde die DUNS-Nummer von SAM.gov entfernt.

Registrierung von Einrichtungen, Suche und Dateneingabe in SAM.gov erfordert jetzt die Verwendung der neuen Unique Entity ID.

Bereits registrierte Einrichtungen können ihre Unique Entity ID finden, indem sie die hier angegebenen Schritte ausführen:

https://www.fsd.gov/gsafsd_sp?id=kb_article_view&sysparm_article=KB0041254.

Neue Einrichtungen erhalten ihre Unique Entity ID auf SAM.gov, und können, falls erforderlich, eine Registrierung vornehmen.

Weitere Informationen zu dieser Umstellung finden Sie auf SAM.gov oder dem Federal Service Desk FSD.gov. Sie können auf FSD.gov nach Informationen recherchieren oder sich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr Eastern Time Zone an eine/n FSD-MitarbeiterIn wenden.

UEI Post–Transition Fact Sheet

Die Beantragung eines UEI und die Registrierung bei SAM.gov sind kostenlos. Zusätzliche Dienstleistungen, die während oder nach der Registrierung angeboten werden, sind nicht erforderlich, und der/die AntragstellerIn ist nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen.


2. Projektvorschlag

Jeder Antrag muss einen schriftlichen Projektvorschlag für die Aktivität enthalten, für deren Finanzierung angesucht wird. Der Projektvorschlag sollte in folgendem Format abgefasst sein:

2.1. Titel des Projekts

2.1.1. Informationen zum Projekt: Die Beschreibung des Projekts sollte maximal zwei Seiten umfassen und das Projekt so detailliert wie möglich darstellen.

2.1.2. Geplante Projekttermine und Veranstaltungsorte: Bitte inkludieren Sie Beginn- und Endtermine, Uhrzeiten und Orte geplanter Veranstaltungen.

2.1.3. Zweck des Projekts: Bitte beschreiben Sie die spezifischen Vorzüge des Projekts und wie dessen Auswirkungen gemessen werden.

2.1.4. Weitere an dem Projekt beteiligte Partnerorganisationen oder Institutionen sowie Co-Sponsoren

2.2. Angaben zum/zur AntragstellerIn

2.2.1. Name der Organisation

2.2.2. Adresse der Organisation

2.2.3. E-Mail-Adresse

2.2.4. Telefonnummer(n)

2.2.5. Name und Titel des/der Projektverantwortlichen (oder jener Person, die die Federal Assistance Award Dokumente unterzeichnet)

2.2.6. Namen weiterer wichtiger MitarbeiterInnen, die in Projekt- und/oder Budgetdetails eingebunden sind

2.2.7. Hintergrundinformation über die Organisation

2.2.8. Bankverbindung: Name und Adresse des Bankinstituts, IBAN – International Bank Account Number, BIC oder SWIFT Code

2.3. Fördersumme, um die beim Austrian-American Partnership Fund angesucht wird

2.4. Gesamtkosten des Projekts: Gültige Anträge beinhalten ein detailliertes und vollständiges Projektbudget, das auch die Kostenanteile von Co-Sponsoren und FördernehmerInnen angibt. AntragstellerInnen führen die im Rahmen des Projekts anfallenden Ausgaben an, aufgeschlüsselt nach Budgetposten. Die Kostenaufstellung ist logisch und ausreichend detailliert, sodass bei Prüfung des Antrags die einzelnen Posten und deren Entstehung genau nachvollzogen werden können. Budgets müssen in Euro oder US-Dollar dargestellt sein.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Fly America Act Reisende, deren Flüge aus Mitteln der US-Regierung finanziert werden, verpflichtet sind, in der Economy Class einer US-Fluggesellschaft zu reisen (https://www.law.cornell.edu/uscode/text/49/40118).


3. Einreichvorgang

Der Projektantrag, einschließlich der SF-424 Formulare sowie aller weiteren, oben angeführten erforderlichen Informationen, muss per E-Mail eingereicht werden. Bitte übermitteln Sie Ihre vollständigen Förderanträge per E-Mail an ViennaGrants@state.gov; Anträge in Papierform/per Post können nicht entgegengenommen werden.

Förderanträge können erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen berücksichtigt werden. Anträge und Projektvorschläge müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an ViennaGrants@state.gov.

Folgende Abschnitte des Formulars SF-424 sind für österreichische AntragstellerInnen nicht relevant und können unausgefüllt bleiben:

3. Date Received
4. Applicant Identifier
5a. Federal Entity Identifier
5b. Federal Award Identifier
6. Date Received by State
7. State Application Identifier
11. Catalog of Federal Domestic Assistance Number/Title
12. Funding Opportunity Number/Title
13. Competition Identification Number/Title
16. Congressional Districts Of

Bitte beachten Sie:
19. Is Application Subject to Review By State Under Executive Order 12372 Process? – Für Anträge im Rahmen des Austrian-American Partnership Fund kreuzen österreichische Organisationen c. an.


4. Berichtspflichten

Die Gewährung von Fördermitteln der US-Regierung im Rahmen des Austrian-American Partnership Fund setzt voraus, dass dem/der Grants Officer zumindest ein abschließender Tätigkeitsbericht in schriftlicher Form vorgelegt wird, in dem bestätigt wird, dass das Projekt oder die Aktivität abgeschlossen oder die Förderung in Anspruch genommen, bzw. verbraucht wurde. Der Abschlussbericht muss vom/von der FördernehmerIn innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Projekts oder Laufzeit eingereicht werden. Der/Die Bericht/e muss/müssen in englischer Sprache abgefasst sein und sollte/n Details über die Auswirkungen des Projekts auf Zielgruppen, dessen Breitenwirkung sowie Angaben zu medialer Berichterstattung beinhalten.

In einzelnen Fällen müssen FördernehmerInnen den Federal Financial Report SF-425, einen schriftlichen Projektbericht und einen abschließenden Finanzbericht innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Projekts oder dessen Laufzeit einreichen. Die Berichte müssen in englischer Sprache abgefasst sein. FördernehmerInnen, die zur Vorlage eines Finanzberichts verpflichtet sind, werden darüber im Rahmen der Genehmigung ihres Antrags in Kenntnis gesetzt.

Nichterfüllung der Berichtspflichten kann zur Aussetzung weiterer Förderungszahlungen für das betreffende Projekt führen sowie den Ausschluss von der Teilnahme an weiteren Förderprogrammen nach sich ziehen.


Häufig gestellte Fragen

Frage: Ich möchte meinem Projektantrag zusätzliches Material beifügen. Wie kann ich das einreichen?
Antwort: Bitte reichen Sie nur die erforderlichen SF-424 Formulare und die (vorzugsweise nicht mehr als drei Seiten umfassenden) Antragsunterlagen ein. Die US-Botschaft kann keine Proben, Prototypen, oder anderes ergänzendes Material als Teil des Antrags auf Förderung entgegennehmen.

Frage: Wenn ich um Förderung in der Höhe von 10.000 US-Dollar ansuche und das Auswahlkomitee das Projekt bewilligt, erhalte ich dann den vollen Betrag?
Antwort: Das Auswahlkomitee prüft jeden vollständigen Antrag auf Grundlage einer Reihe von Faktoren, inklusive der Verfügbarkeit von Mitteln. Projekte, die vom Komitee genehmigt werden, erhalten aber nicht automatisch die gesamte ursprünglich beantragte Summe.

Frage: Wenn ich bereits eine Förderung erhalten habe, kann ich mich im folgenden Jahr erneut bewerben?
Antwort: Alle vollständigen Anträge werden vom Auswahlkomitee geprüft, wobei neuen und innovativen Ideen sowie AntragstellerInnen mit einem nachweislichen Maß an Fachwissen und der Fähigkeit zur Umsetzung des Projekts der Vorzug gegeben wird. Frühere FördernehmerInnen werden nur dann in Betracht gezogen, wenn sie die oben angeführten Berichtspflichten erfüllt haben.

Frage: Können österreichische Organisationen um Förderung ansuchen?
Antwort: Ja, sowohl österreichische Organisationen als auch Einzelpersonen sind berechtigt, um Förderung anzusuchen.

Frage: Mein Projekt fällt nicht unter einen der eingangs genannten Themenbereiche. Kann ich mich dennoch bewerben?
Antwort: Wir vergeben keine Förderung außerhalb der genannten Themenbereiche. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Förderantrag unter einen der Bereiche fällt, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail: ViennaGrants@state.gov

Frage: Kann ich als Einzelperson einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen?
Antwort: Wenn Ihr Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Austrian-American Partnership Fund erfüllt und Sie Ihren Antrag als Einzelperson begründen können, wird dieser berücksichtigt. Einzelpersonen müssen allerdings in gleicher Weise wie Institutionen über Projektaktivitäten, Ergebnisse und Nachhaltigkeit Rechenschaft ablegen.

Frage: Muss sich eine Organisation auf SAM.gov registrieren, wenn sie Förderung beantragt?
Antwort: Potenzielle Empfängerorganisationen müssen auf SAM.gov registriert sein, bevor sie Fördermittel der US-Regierung erhalten können. Antragstellende Organisationen sollten spätestens dann mit der Registrierung bei SAM beginnen, wenn sie die Bestätigung erhalten haben, dass ihr Projektvorschlag genehmigt wurde. Erteilung eines Federal Assistance Award und Fördergeldvergabe sind abhängig von erfolgreicher Registrierung und Bereitstellung der Unique Entity ID (UEI).

Frage: Es ist mir nicht möglich, alle in Formular SF-424 verlangten Angaben zu machen. Kann ich einzelne Abschnitte unausgefüllt lassen?
Antwort: Österreichische AntragstellerInnen können folgende Abschnitte in ihrem SF-424 Antragsformular für den Austrian-American Partnership Fund unausgefüllt lassen:

3. Date Received
4. Applicant Identifier
5a. Federal Entity Identifier
5b. Federal Award Identifier
6. Date Received by State
7. State Application Identifier
11. Catalog of Federal Domestic Assistance Number/Title
12. Funding Opportunity Number/Title
13. Competition Identification Number/Title
16. Congressional Districts Of

Bitte beachten Sie:
19. Is Application Subject to Review By State Under Executive Order 12372 Process? – Für Anträge im Rahmen des Austrian-American Partnership Fund kreuzen österreichische Organisationen c. an.


Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Computer die neueste Version von Adobe Acrobat Reader installiert ist.

Wenn Sie beim Versuch, eine PDF-Datei herunterzuladen, eine Warnmeldung erhalten:
Laden Sie die Datei dennoch auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie diese dann mit der Funktion „Öffnen“ in Acrobat Reader.

Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Computer die neueste Version von Adobe Acrobat Reader installiert ist.

Wenn Sie beim Versuch, eine PDF-Datei herunterzuladen, eine Warnmeldung erhalten:
Laden Sie die Datei dennoch auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie diese dann mit der Funktion „Öffnen“ in Acrobat Reader.