Flag

An official website of the United States government

Austrian-American Partnership Fund
34 MINUTEN LESEZEIT
Februar 22, 2023

Austrian-American Partnership Fund

Der Austrian-American Partnership Fund (AAPF) fördert den Dialog und Zusammenarbeit zwischen österreichischen und US nicht-staatlichen Organisationen, Universitäten und Hochschulen, professionellen Partnern, sowie Kunst- und Kulturorganisationen. Ziele des Programmes sind der Ausbau der erzieherischen, kulturellen und beruflichen Zusammenarbeit zwischen ÖsterreicherInnen und AmerikanerInnen, insbesondere mit der Jugend.

Der Austrian-American Partnership Fund nimmt Anträge auf Förderung von Projekten aus den folgenden Bereichen an:

  • Global Issues: Förderung des Dialogs und der Diskussion zu Themen von beidseitiger Bedeutung und Interesse, wie Energie, Vielfalt und Integration, digitale Kompetenz und Cybersecurity, Handels- und Wirtschaftspolitik, Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus, Menschenrechte und transatlantische Kooperation, insbesondere unter Einbeziehung junger Menschen.
  • Climate & Environment: Unterstützung gemeinsamer Umweltanliegen wie Bekämpfung des Klimawandels, Erhaltung von Natur und begrenzten natürlichen Ressourcen, Gewährleistung der Wassersicherheit, Reduktion schädlicher Umweltbelastungen, Förderung der Resilienz und Bekämpfung des Handels mit Wildtieren.
  • Study of the U.S.: Schaffung von Kapazitäten im Bereich US-Auslandsstudien und Förderung des österreichischen Gesamtverständnisses für die Vereinigten Staaten von Amerika, einschliesslich Bildungsaustausch. Förderung des
    Studiums der USA sowie jene eines besseren Verständnisses der Vereinigten Staaten unter der österreichischen Jugend durch neue und kreative Projekte unter Anwendung des experimentellen Lernens und innovativen Techniken.
  • Arts America: Präsentation und Vorstellung aufstrebender amerikanischer MusikerInnen, SchriftstellerInnen, FilmemacherInnen und anderer Kulturschaffender, deren Werke in Österreich bisher nicht gezeigt wurden, bzw. die noch nicht in Österreich aufgetreten sind.

Teilnahmeberechtigung

Die Public Diplomacy Abteilung der US-Botschaft in Wien sucht Projekten, welche den Dialog und Zusammenarbeit zwischen österreichischen und amerikanischen NGOs, Universitäten, Schulen, professionellen Partnern, Kunst- und Kulturinstitutionen, sowie AkademikerInnen und anderen fachlich qualifizierten Einzelpersonen fördern. BewerberInnen müssen nachgewiesene Fachkenntnisse sowie Interesse an der Zusammenarbeit mit amerikanischen KollegInnen und Ansprechpersonen zeigen, den Austausch in den Bereichen Bildung, Beruf und Kultur in Österreich zu entwickeln oder weiter auszubauen, und Dialoge und Partnerschaften zwischen den Menschen in den Vereinigten Staaten und Österreich zu fördern. Wir laden auch Organisationen ein, die bisher keinerlei Förderung von der US-Botschaft erhalten haben, sich im Rahmen dieses Programmes zu bewerben. BewerberInnen mit einem erwiesenen Maß and Expertise und Fähigkeiten wird der Vorzug gegeben.

Im Allgemeinen bewegen sich die Projektbudgets zwischen $1.000 und $10.000; für botschaftsseitige Zuschüsse liegt die Obergrenze bei $25.000. Co-Sponsoring aus zusätzlichen Finanzierungsquellen wird
von Vorteil sein.

Einreichfristen und Auswahlverfahren

Einreichfristen für Projektvorschläge sind: 15. Februar, 15. Mai, 15. Juli und 15. November. Da der Auswahlprozess bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen kann, sollten Antragstellende entsprechend vorausplanen.  In Ausnahmefällen, wenn die Vorlaufzeit eines Projekts für die genannten Einreichfristen zu kurz ist, können auch Initiativanträge eingereicht werden.

Projektvorschläge müssen ein Unterstützungsschreiben vom geplanten US-Partner, entweder fachlich qualifizierte Einzelpersonen oder Organisationen, beinhalten, worin dieser seine Bereitschaft an einer Projektteilnahme bekundet.  Die Anträge werden von einem Komitee der US-Botschaft hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit evaluiert. Bei dem Entschluss, welche Projekte unterstützt werden, legt das Komitee Augenmerk auf geographische und demographische Vielfalt.

Anträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Der Projektvorschlag fällt in eine der oben genannten Kategorien: Global Issues, Climate & Environment, Entrepreneurship, Arts America, und Study of the U.S.
  • Das Projektbudget ist gut organisiert, detailliert und vernünftig, und beinhaltet keine Budgetposten für „diverse Ausgaben“. Für Speisen, Getränke oder Unterhaltungsprogramme steht keine US-Förderung zur Verfügung. Projektvorschläge, die kein klares Budget beinhalten, werden nicht in Betracht gezogen.
  • Der Projektvorschlag zeigt, dass die österreichischen und amerikanischen Einzelpersonen und/oder Organisationen die notwendige Expertise, Kompetenz und Kapazitäten zur Umsetzung des Projektes besitzen.
  • Das Projekt leistet einen substanziellen Beitrag zur Vertiefung von Partnerschaften zwischen österreichischen und amerikanischen Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen.
  • Das Projektthema und dessen Umsetzung sind innovativ, wobei die vorgeschlagenen Projektaktivitäten konkret und detailliert und von einem Arbeitsplan begleitet werden.
  • Das Projekt legt klar fest, wie die Antragstellenden die Leistungen und Ergebnisse während des Projektumsetzungszeitraums anhand quantitativer und qualitativer Bewertungsinstrumente bewerten und messen.

Folgende Arten von Projekten werden nicht gefördert:

  • Anträge von Organisationen und Einzelpersonen, welche die oben genannten Auswahlkriterien nicht erfüllen;
  • Projekte in Zusammenhang mit parteipolitischen Aktivitäten;
  • humanitäre oder karitative Aktivitäten;
  • Konferenzen außerhalb von Österreich und private Auslandsreisen;
  • gewerbliche Tätigkeiten;
  • Fundraising und Spendensammelaktionen;
  • kommerzielle Projekte;
  • die Durchführung oder Veröffentlichung von wissenschaftlicher Forschungsarbeit;
  • Projekte, die in erster Linie der institutionellen Entwicklung der Organisation dienen.

Bewerbungsanleitung für finanzielle Unterstützung im Rahmen des Austrian-American Partnership Fund

WICHTIG: Ausschließlich vollständige, englischsprachige Anträge werden vom Komitee der US-Botschaft evaluiert. Anträge müssen dem unter Punkt 1 – 3 beschriebenen Format entsprechen.

1. Standard Form-424: Alle Bewerbungen müssen die Formulare Application for Federal Assistance (SF-424; Ausfüllhilfe für SF-424), Budget Information for Non-Construction Programs (SF-424AAusfüllhilfe für SF-424A) und Assurances for Non-Construction Programs (SF-424B – Mandatory; Ausfüllhilfe für SF-424B) enthalten, die zum Download bereitstehen. Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus, und schicken Sie diese zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten, sowie den unten angeführten benötigten Information, elektronisch als Attachments an ViennaGrants@state.gov.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu einem vollständigen Budget, wie unter Punkt 2.4 erwähnt, das Formular SF-424 Budget Information for Non-Construction Programs auszufüllen ist.

 

Hinweise zum Ausfüllen des Application for Federal Assistance Formulars (SF-424):

1. Organisatorische UEI (Unique Entity Identifier) und System for Award Management (SAM) Registrierung:     

Am 4. April 2022 wurde der in der gesamten US-Bundesregierung verwendete Unique Entity Identifier von der DUNS-Nummer auf die Unique Entity ID (generiert von SAM.gov) umgestellt.

Organisationen, die sich um Fördermittel bewerben, müssen eine Unique Entity ID (UEI) beantragen und sich beim System for Award Management (SAM) unter www.sam.gov registrieren. Die Registrierung bei SAM ist erforderlich, um Fördermittel zu erhalten.

Die Unique Entity ID ist eine 12-stellige alphanumerische ID, die Organisationen von SAM.gov zugewiesen wird.

Im Zuge dieser Umstellung wurde die DUNS-Nummer von SAM.gov entfernt.

Bereits registrierte Organisationen können ihre Unique Entity ID unter folgenden Link erhalten:
https://www.fsd.gov/gsafsd_sp?id=kb_article_view&sysparm_article=KB0041254

Organisationen können ihre Unique Entity ID auf SAM.gov erhalten und, falls erforderlich, eine Registrierung durchführen.

Weitere Informationen zu dieser Umstellung finden Sie auf SAM.gov oder dem Federal Service Desk, FSD.gov. Sie können FSD jederzeit kontaktieren oder sich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr ET an einen FSD-Mitarbeiter wenden.

UEI Post – Merkblatt zum Übergang
https://www.fsd.gov/sys_attachment.do?sys_id=5a1645fa1bee8d54937fa64ce54bcb3d

Die Beantragung eines UEI und die Registrierung in SAM sind kostenlos. Zusätzliche Dienstleistungen, die während oder nach der Registrierung angeboten werden, sind nicht erforderlich, und der Antragsteller ist nicht verpflichtet, sie in Anspruch zu nehmen.

 

2. Projektvorschlag:

Jeder Antrag muss einen schriftlichen Projektvorschlag der Aktivität, für die um Förderung angesucht wird, enthalten. Der Projektvorschlag sollte im folgenden Format abgefasst sein:

2.1. Projekttitel

2.1.1. Projektinformation: Die schriftliche Beschreibung des Projektes sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen und das Projekt so detailliert wie möglich darlegen.

2.1.2. Beabsichtigte Projektdaten und Veranstaltungsorte: Bitte inkludieren Sie Beginn- und Enddaten, Zeiten und Orte von Vorführungen oder geplanten Veranstaltungen.

2.1.3. Zweck des Projektes: Bitte beschreiben sie die spezifischen Vorzüge des Projektes.

2.1.4. Weitere Partnerorganisationen oder Institutionen, die im Projekt involviert sind, sowie Co-Sponsoren.

2.2. BewerberInnendaten

2.2.1. Name der Organisation

2.2.2. Adresse der Organisation

2.2.3. E-Mail-Adresse

2.2.4. Telefonnummer(n)

2.2.5. Name und Titel des Vorstandes/der Vorständin (oder der Person, welche die Federal Assistance Award Dokumente unterzeichnet)

2.2.6. Namen weiterer wichtiger MitarbeiterInnen, die in Projekt- und/oder Budgetdetails eingebunden sind

2.2.7. Hintergrundinformation über die Organisation

2.2.8. Bankdaten: Name und Adresse des Bankinstitutes, IBAN – International Bank Account Number, BIC oder SWIFT Code,

2.3. Die Höhe der Förderung, um die beim Austrian-American Partnership Fund angesucht wird.

2.4. Gesamtprojektkosten: Für eine Evaluierung müssen Antragstellende ein detailliertes und vollständiges Projektbudget einschließlich der von Co-SponsorInnen und BezieherInnen der Förderung getragenen Kostenanteilen vorlegen. Antragstellende listen die im Rahmen des Projektes anfallenden Ausgaben nach Posten gegliedert auf. Die Budgetaufstellung ist logisch und ausreichend detailliert, sodass beim Begutachten des Antrags die einzelnen Posten und deren Entstehung genau nachvollzogen werden können. Budgets müssen in Euro oder U.S. Dollar berechnet werden.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Fly America Act Reisende, deren Flüge aus Mitteln der US Regierung finanziert werden, verpflichtet sind, mit einer US Fluggesellschaft in der Economy Class zu reisen. (https://www.law.cornell.edu/uscode/text/49/40118)

 

3. Einreichvorgang:

Der Projektantrag, einschließlich SF-424 Formular, sowie jedwede weitere, obengenannte erforderliche Information muss per E-Mail beiViennaGrants@state.gov eingereicht werden. Bitte schicken Sie Ihre Anträge um Förderung und zusätzliches Material nicht in Papierform oder per Post; die Botschaft kann Anträge nur in elektronischer Form entgegennehmen.

Anträge um Förderung können erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die gesamte erforderliche Information eingelangt ist. Die Anträge und Projektvorschläge müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Bei Fragen zum Antragsprozess wenden Sie sich bitte an ViennaGrants@state.gov.

Einige Abschnitte im SF-424 Formular sind für österreichische Antragstellende nicht relevant und können unausgefüllt bleiben:

3. Date Received,
4. Applicant Identifier,
5.a. Federal Entity Identifier,
5.b. Federal Award Identifier,
6. Date Received by State,
7. State Application Identifier,
11. Catalog of Federal Domestic Assistance Number/Title,
12. Funding Opportunity Number/Title,
13. Competition Identification Number/Title,
16. Congressional Districts Of,
19. Is Application Subject to Review by State Under Executive Order 12372 Process? – Für Anträge im Rahmen des Austrian-American-Partnership Fund kreuzen österreichische Organisationen 19.c. an.

 

4. Berichterstattungsbedingungen

Die Vergabe von staatlichen Fördermitteln im Rahmen des Austrian-American Partnership Fund erfordert zumindest einen abschließenden, in schriftlicher Form an den Grants Officer zu richtenden Tätigkeitsbericht als Bestätigung, dass das Projekt oder die Aktivität abgeschlossen ist bzw. dass die Förderung verbraucht wurde. Der Abschlussbericht muss vom Grantee innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Projektes oder des Aktivitätszeitraumes eingereicht werden. Die Berichte müssen in englischer Sprache abgefasst sein und sollten Einzelheiten ueber die Auswirkungen des Projekts auf das Zielpublikum, die Nachrichtenverbreitung das Projekt betreffend sowie die dessen mediale Berichterstattung beinhalten.

In manchen Fällen müssen Grantees den Federal Financial Report SF-425, einen schriftlichen Bericht und einen abschließenden Finanzbericht innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Projektes oder des Aktivitätszeitraumes einreichen. Beide Berichte müssen in englischer Sprache abgefasst sein. Grantees, die einen Finanzbericht vorlegen müssen, werden davon im Rahmen der Genehmigung ihres Antrags informiert.

Die Nichterfüllung der Berichterstattungsanforderungen können zur Aussetzung weiterer Förderungszahlungen im Rahmen dieses Projekts führen sowie einen Ausschluss von der Teilnahme an weiteren Awards Programmen nach sich ziehen.

 

Häufig gestellte Fragen

Frage: Ich möchte zusätzliches Material zusammen mit meinem Projektantrag einreichen. Wie kann ich das einschicken?
Antwort: Bitte reichen Sie nur das erforderliche SF-424 Formular und die (vorzugsweise nicht mehr als drei Seiten umfassenden) Antragsunterlagen ein. Die US Botschaft kann keine Proben, Prototypen, oder anderes Zusatzmaterial im Rahmen des Antrags um Förderung entgegennehmen.

Frage: Wenn ich um Förderung in der Höhe von $10.000 ansuche und das Komitee diese bewilligt, bekomme ich dann die volle Summe?
Antwort: Das Komitee evaluiert jeden vollständigen Antrag basierend auf einer Reihe von Faktoren, inklusive der Verfügbarkeit von Mitteln. Projekte, die vom Komitee angenommen werden, bekommen aber nicht automatisch den gesamten ursprünglich beantragten Betrag.

Frage: Wenn ich schon eine Förderung bekommen habe, kann ich mich im nächsten Jahr noch einmal bewerben?
Antwort: Alle vollständigen Anträge werden vom Komitee evaluiert, wobei neuen und innovativen Ideen sowie Antragstellenden mit einem erwiesenen Maß an Expertise und Fähigkeiten zur Umsetzung der Vorzug gegeben wird. Frühere Grantees werden nur dann in Betracht gezogen, wenn sie die oben genannten Berichterstattungsanforderungen erfüllt haben.

Frage: Können österreichische Organisationen um Förderung ansuchen?
Antwort: Ja, sowohl österreichische Organisationen, als auch Einzelpersonen sind berechtigt um Förderung anzusuchen.

Frage: Mein Ansuchen um Förderung fällt nicht in eine der genannten Kategorien. Kann ich mich dennoch bewerben?
Antwort: Wir vergeben keine Förderung außerhalb der genannten Kategorien. Sollten Sie unsicher sein, ob ihr Förderantrag einer der Kategorien entspricht, kontaktieren  Sie uns bitte via E-Mail.

Frage: Kann ich als Einzelperson um finanzielle Förderung ansuchen?
Antwort: Wenn Ihr Projekt die Bedingungen für Förderung durch den Austrian-American Partnership Fund erfüllt und Sie Ihren Antrag als Einzelperson begründen können, wird dieser ebenfalls in Erwägung gezogen. Allerdings müssen Sie in gleicher Weise wie Institutionen über die Projektaktivitäten, Ergebnisse und Nachhaltigkeit Rechenschaft ablegen.

Frage: Muss sich eine Organisation unter www.sam.gov registrieren, wenn sie um Förderung ansucht?
Antwort: Potenzielle Empfängerorganisationen müssen unter www.sam.gov registriert sein, bevor sie staatliche Förderung erhalten können. Organisationen, die einen Antrag stellen, sollen mit der SAM Registrierung beginnen, sobald sie die Bestätigung erhalten haben, dass ihr Projektvorschlag genehmigt wurde. Die Vergabe sowie Förderung des Federal Assistance Award hängt auch von der erfolgreichen Registrierung sowie eines erfolgreich eingerichteten UEI (Unique Entity Identifier) ab.

Frage: Ich habe nicht die gesamte im Formular  SF-424 verlangte Information. Kann ich einige Positionen unausgefüllt lassen?
Antwort: Österreichische Antragstellende können die folgenden Positionen in ihrem SF-424 Antragsformular für den Austrian-American-Partnership Fund unausgefüllt lassen:

3.  Date Received,
4.  Applicant Identifier,
5.a.  Federal Entity Identifier,
5.b.  Federal Award Identifier,
6.  Date Received by State,
7.  State Application Identifier,
11.  Catalog of Federal Domestic Assistance Number/Title,
12.  Funding Opportunity Number/Title,
13.  Competition Identification Number/Title,
16.  Congressional Districts Of,
19.  Is Application Subject to Review by State Under Executive Order 12372 Process? – Für Anträge im Rahmen des Austrian-American-Partnership Fund kreuzen österreichische Organisationen 19.c. an.