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Die neuen Antragsgebühren für U.S.-Besuchervisa und andere NIVs
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Das US-Außenministerium hat die Gebühren für die Beantragung bestimmter Nichteinwanderungsvisa (NIV) erhöht. Diese Gebührenerhöhungen sind ab dem 17. Juni 2023 wirksam.

  • Die Gebühr für die Beantragung von Besuchervisa für geschäftliche oder touristische Zwecke (B1/B2) und andere nicht auf Antrag beruhende NIVs wie Studenten- und Austauschvisa wurde von 160 auf 185 US-Dollar erhöht.
  • Die Antragsgebühr für bestimmte Nichteinwanderungsvisa auf Antragsbasis für Zeitarbeiter (Kategorien H, L, O, P, Q und R) wurde von 190 auf 205 Dollar erhöht.
  • Die Antragsgebühr für einen Vertragshändler, einen Vertragsinvestor und einen australischen Facharbeiter (Kategorie E) wurde von 205 $ auf 315 $ angehoben.

Andere Konsulargebühren bleiben unverändert, einschließlich der Gebühr für die Befreiung von der zweijährigen Aufenthaltspflicht für bestimmte Austauschbesucher. Antragstellern, die bereits eine gültige und nicht abgelaufene Visumantragsgebühr entrichtet haben, aber noch nicht zu ihrem Visuminterview erschienen sind oder auf die Bearbeitung ihres Falles warten, werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet.