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Diplomatische und offizielle Visa
8 MINUTEN LESEZEIT
August 4, 2023

Die US-Konsularabteilung in Wien, Österreich, nimmt Anträge für offizielle und diplomatische A- und G-Visa nur Dienstags und Freitags zwischen 11:00 und 11:45 Uhr entgegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Nach 11:45 Uhr ist der Zutritt nicht mehr möglich.

Die Anträge können per Kurier eingereicht werden; persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich – außer bei Anträgen auf A-3- und G-5-Visa für inländische Arbeitnehmer. Für Anträge auf A-, C-2/C-5- und G-Visa werden keine Visagebühren erhoben. Die Abnahme von Fingerabdrücken ist nicht erforderlich – mit Ausnahme von Anträgen auf A-3- und G-5-Visa für inländische Arbeitnehmer.

Diplomaten, andere ausländische Regierungsbeamte und Personen, die in offiziellem Auftrag für bestimmte internationale Organisationen reisen, sind von der Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen (“ESTA”) und von Besuchervisa (Kategorie B) ausgeschlossen.

 

Unterlagen:

Jeder Antragsteller muss der Konsularabteilung alle folgenden Unterlagen vorlegen. Bitte reichen Sie keine unvollständigen Anträge ein:

  • Ein gültiger Reisepass, der ein Diplomaten-, Dienst- oder regulärer Reisepass sein kann. Wir empfehlen dringend die Vorlage von nationalen Diplomaten-, Amts-/Dienst- und und regulären Reisepässen und nicht mit UN-Reisedokumenten wie dem Laissez-Passer der Vereinten Nationen (UNLP).
  • Alle Antragsteller für Diplomaten- und Amtsvisa müssen zunächst den Online-Antrag für ein Nichteinwanderungsvisum ausfüllen und einreichen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Visumkategorie für Ihre geplante Reise auswählen, da sich die Eingabefelder und Fragen des Formulars DS-160 je nach dem ursprünglich von Ihnen gewählten Reisezweck ändern. Offizielle Geschäftsreisen im Auftrag von ausländischen Regierungen oder internationalen Organisationen sind werden in der Regel mit A- oder G-Visa durchgeführt – Unterkategorien der Auswahl “Other” im Dropdown-Menü. Weitere Informationen zu den Klassifizierungscodes finden Sie hier.
  • Ein gedrucktes farbiges Passfoto, siehe Anforderungen für digitale Fotos.
  • Die Visumkategorien A, C und G können nur nach Erhalt einer offiziellen diplomatischen Note der zuständigen ausländischen Behörde, Mission, internationalen Organisation oder NATO-Behörde ausgestellt werden – siehe unten für die einzelnen Anforderungen.

 

Individuelles schriftliches Erfordernis:

Für alle Anträge ist eine offizielle Note der entsendenden Organisation erforderlich, die folgende Angaben zum Hauptantragsteller enthält:

  1. Name und Geburtsdatum;
  2. Position und Titel;
  3. Ort der Entsendung oder des vorübergehenden Aufenthalts;
  4. Zweck der Reise;
  5. Kurze Beschreibung der Aufgaben;
  6. Reisedatum;
  7. Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts oder der Dienstreise in den Vereinigten Staaten; und
  8. Namen, Verwandtschaftsverhältnisse und Geburtsdaten von Familienangehörigen und anderen Haushaltsmitglieder, die den Auftraggeber mit einem abhängigen A-, C- oder G-Visum begleiten oder ihm nachreisen werden.

Für ausländische Beamte, Angestellte oder Praktikanten, die 90 Tage oder länger in einer diplomatischen oder konsularischen Mission (einschließlich einer Mission bei einer internationalen Organisation) oder in einer sonstigen ausländischen Regierungsstelle in den Vereinigten Staaten tätig sind, muss die diplomatische Note vom Außenministerium der entsendenden Regierung ausgestellt werden und nicht von einer Mission oder sonstigen ausländischen Regierungsstelle in den Vereinigten Staaten.

Im Falle eines ausländischen Berufsbeamten, der derzeit außerhalb der Vereinigten Staaten eingesetzt ist, akzeptieren wir eine Note der Botschaft oder des Konsulats außerhalb der Vereinigten Staaten, in dem der Beamte derzeit eingesetzt ist, wenn in der Note bestätigt wird, dass das Außenministerium in seinem Heimatland den Visumantrag beantragt.

G-4-Visa für Beamte und Angestellte der Vereinten Nationen können nur nach Eingang eines vom Leiter der Transportabteilung des UN-Sekretariats genehmigten Telefaxes/Vermerks ausgestellt werden.

G-4-Visa für Beamte und Angestellte der Weltbank dürfen nur nach Eingang eines e-fax-Kabels/einer e-fax-Notiz der Weltbankzentrale ausgestellt werden.

Begleitpersonen und persönliche Hausangestellte von Personen mit A-1-, A-2- und G-1- bis G-4-Status beantragen A-3- und G-5-Visa und müssen außerdem einen unterzeichneten Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorlegen. Eine vollständige Liste der Anforderungen finden Sie auf der Informationsseite über Visa für inländische Arbeitnehmer. A-3- und G-5-Visumanträge müssen persönlich eingereicht werden.

 

Wie beantragen Sie?

Reichen Sie Ihren Visumantrag persönlich in der Konsularabteilung ein, und zwar am Dienstag und Freitag zwischen 11:00 und 11:45 Uhr. Nach 11:45 Uhr ist kein Zutritt mehr möglich:

Parkring 12A, 1010 Wien, Österreich

A- und G-Visumanträge können auch per Einschreiben eingereicht werden:

U.S. Consular Section/NIV

Boltzmanngasse 16

A-1090 Wien, Österreich

A- und G-Visumanträge, die per Einschreiben eingereicht werden, müssen einen selbstadressierten und frankierten Rückumschlag für Einschreiben enthalten. Österreich

Briefmarken in der Höhe von EUR 5,50 müssen aufgeklebt werden. Wir versenden nur an österreichische Adressen.

Die meisten offiziellen und diplomatischen Visa werden innerhalb einer Woche bearbeitet, aber bestimmte Visumanträge können eine weitere administrative Bearbeitung erforderlich machen.