Ab dem 15. Juli 2020 wird die US Botschaft in Wien die Bearbeitung bestimmter Kategorien von Nichteinwanderungsvisa wieder aufnehmen. Vorerst priorisieren wir Visaservices für österreichische BürgerInnen und Bürger, sowie solche mit rechtmäßigem ständigen Wohnsitz in Österreich.
Ausnahmen im nationalen Interesse
Die US Botschaft in Wien akzeptiert Terminvereinbarungen, um zu bestimmen, ob sich Antragstellerinnen und Antragsteller für Ausnahmen im nationalen Interesse (NIEs) gemäß der Proklamation des Präsidenten 9993 qualifizieren, mit der routinemäßige Reisen vom Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten ausgesetzt worden waren. Termine sind ab sofort für die folgenden Visumkategorien verfügbar:
- F Visa
- M Visa
- J Visa (ausschließlich Professorinnen und Professoren, ForschungswissenschaftlerInnen, KurzzeitwissenschaftlerInnen oder SpezialistInnen
- E Visa
- B1 Visa (ausschließlich für Reisen, die den USA einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen)
Bewerbungsprozess
Reisende in den erwähnten Visumkategorien, die der Überzeugung sind, dass ihre Reisen im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten von Amerika sind, können ihr Visum wie gewohnt beantragen. Bitte klicken Sie hier, um mit dem Bewerbungsprozess zu beginnen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits einen Termin für ein Visuminterview gebucht haben, aber ein früheres Interview wünschen, können einen Eiltermin beantragen. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller für das beantragte Visum und für die Ausnahmen im nationalen Interesse (NIE) qualifiziert, wird jedoch immer erst zum Zeitpunkt des Interviews von einer Konsularbeamtin oder einem Konsularbeamten vorgenommen. Für die eigentliche Reisen gelten darüber hinaus zusätzliche Bedingungen, die im Rahmen des Interviews erläutert werden.
Andere Ausnahmen
Die US Botschaft in Wien bearbeitet auch weiterhin offizielle und diplomatische Visa – hier wurde keine Änderungen eingeführt. Zusätzlich zu den oben angeführten NIE-Kategorien enthält die Proklamation des Präsidenten 9993 auch eine Liste von anderen spezifisch erwähnten Ausnahmen, zu denen Luft- und Seebesatzungen, sowie Ehepartner und minderjährige Kinder von US-Bürgern und von Personen mit rechtmäßigem ständigen Wohnsitz in den USA gehören. Wenn Sie der Überzeugung sind, dass Sie sich für eine Ausnahme qualifizieren, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Für weitere Fragen darüber, ob Sie sich möglicherweise qualifizieren, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung unter ConsulateVienna@state.gov